Dienstag, 3. Mai 2011

Bidungspaket mit Förderung von Nachhilfe beschlossen

Das Bildungspaket wurde nun am 25.2.2011 von der Bundesregierung beschlossen und soll dem Nachwuchs von Familien mit niedrigem Einkommen zu Gute kommen. Gefördert werden zum Beispiel sportliche und musikalische Aktivitäten, Schulessen sowie schulische Ausflüge. Auch Nachhilfe schließt das Bildungspaket ein, allerdings nur wenn die Erreichung des Klassenzieles in Gefahr ist oder bestimmte Lernziele nicht erreicht werden können. Das Vorhandensein dieser Voraussetzung muss von der Schullehrkraft des Kindes allerdings zwingend vorab bestätigt werden. Der Betrag, der für den Nachhilfeunterricht gezahlt wird, richtet sich dabei nach den in der jeweiligen Region üblichen Preisen für Nachhilfe. Bestimmte Beträge oder Obergrenzen bezüglich der Nachhilfekosten sind nicht explizit genannt. Um die entsprechenden Leistungen, die in der Regel immer als Sach- und nicht als Geldleistung entrichtet werden, zu erhalten, müssen sich Familien oder Alleinerziehende, die Hartz IV erhalten an ihr zuständiges Jobcenter wenden, alle übrigen Bezieher von Sozialleistungen finden Ihren Ansprechpartner in den Rathäusern vor Ort.

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