Regelung für Nachhilfe im Bildungspaket
Im von der Bundesregierung beschlossenen Bildungspaket ist auch Nachhilfe für bedürftige Schulkinder enthalten. Es kann Nachhilfe unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass nur dadurch ein bestimmtes schulisches Ziel zu bewältigen ist.
Notwendig hierfür ist jedoch, dass die Schullehrkräfte die Notwendigkeit der außerschulischen Nachhilfe bestätigen und auch mit keinem existierenden schulischen Angebote das gleiche Ziel erreicht werden kann. Unter diesen beiden Voraussetzungen bekommt der Schüler oder die Schülerin dann von der zuständigen Arbeitsagentur einen Nachhilfe-Gutschein, der einen festgelegten Anspruch, etwa einen kompletten von einem Nachhilfeinstitut angebotenen Förderkurs oder eine festgelegte Anzahl an Nachhilfe-Stunden enthält.
Die Umsetzung des gesamten Bildungspaketes kann allerding nicht wie geplant zum 1. Januar 2010 erfolgen, da die Opposition das Paket in der jetzigen Form nicht akzeptieren möchte und daher im Bundesrat blockiert hat.
Notwendig hierfür ist jedoch, dass die Schullehrkräfte die Notwendigkeit der außerschulischen Nachhilfe bestätigen und auch mit keinem existierenden schulischen Angebote das gleiche Ziel erreicht werden kann. Unter diesen beiden Voraussetzungen bekommt der Schüler oder die Schülerin dann von der zuständigen Arbeitsagentur einen Nachhilfe-Gutschein, der einen festgelegten Anspruch, etwa einen kompletten von einem Nachhilfeinstitut angebotenen Förderkurs oder eine festgelegte Anzahl an Nachhilfe-Stunden enthält.
Die Umsetzung des gesamten Bildungspaketes kann allerding nicht wie geplant zum 1. Januar 2010 erfolgen, da die Opposition das Paket in der jetzigen Form nicht akzeptieren möchte und daher im Bundesrat blockiert hat.
Hertle - 21. Dez, 17:46