Hartz IV: Übernahme der Nachhilfe-Kosten nur in Einzelfällen
Die Kosten für Nachhilfe werden wohl nur in Härtefällen übernommen, falls eigentlich gute Schüler durch eine besondere Situation (Erkrankung, Todesfall in der Familie) in ihren Leistungen nachlassen. Nicht unter die Härtefallregelung fallen sollen Kinder, die konstant unzureichende Leistungen erbringen. Kinder aus bildungsfernen Familien werden demnach von der neuen Regelung im Nachhilfebereich kaum profitieren. Gerade hier wäre aber eine übernahme der Kosten bildungspolitisch sinnvoll, da es in diesen Familien meist sowohl an Geld für Nachhilfe fehlt, als auch an der Fähigkeit, die Kinder selbst bei Schulproblemen zu unterstützen.
Heike72 - 23. Feb, 14:40