Hartz IV: Übernahme der Nachhilfe-Kosten nur in Einzelfällen

Die Kosten für Nachhilfe werden wohl nur in Härtefällen übernommen, falls eigentlich gute Schüler durch eine besondere Situation (Erkrankung, Todesfall in der Familie) in ihren Leistungen nachlassen. Nicht unter die Härtefallregelung fallen sollen Kinder, die konstant unzureichende Leistungen erbringen. Kinder aus bildungsfernen Familien werden demnach von der neuen Regelung im Nachhilfebereich kaum profitieren. Gerade hier wäre aber eine übernahme der Kosten bildungspolitisch sinnvoll, da es in diesen Familien meist sowohl an Geld für Nachhilfe fehlt, als auch an der Fähigkeit, die Kinder selbst bei Schulproblemen zu unterstützen.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Nachhilfeunterricht ist...
Schlechte Noten, gefährdete Versetzung, überforderte...
Hertle - 26. Jul, 02:25
LRS Förderung
Dass normales Lernen bei Kindern mit einer Lese- Rechtschreibschwäche...
Hertle - 26. Jul, 02:20
Bildungspaket für Kinder...
Zwar gibt es für Kinder keine Erhöhung der Hartz IV...
Hertle - 17. Jun, 15:57
Nachhilfe vor Ort
Manchmal kann es sehr schwer sein, eine passende Nachhilfe...
Hertle - 6. Nov, 13:51
Nachhilfe in unserer...
Der Konkurrenzdruck um die Arbeits- und Ausbildungsplätze...
Hertle - 21. Sep, 09:29

Links

Impressum

Helmut Hertle Sonnenstr. 7 90763 Fürth 0911-7661528 h-hertle@t-online.de

Suche

 

Status

Online seit 5176 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 26. Jul, 02:33

Credits

Free Text (2)


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren